„Anmeldestrategie: Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder beides?“

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder ein Produkt auf den Markt bringen, sollten Sie frühzeitig daran denken, sich Ihr Logo oder Ihren Produkt-/Firmennamen als Marke schützen zu lassen. Aber ist es wirklich ein „entweder - oder“? Oder sollten Sie gleich beide Zeichen anmelden?

Am Anfang war das Wort

Am Anfang Ihrer Überlegung wird oft die Suche nach dem Markenwort stehen. Das Wort ist die einfachste Möglichkeit, Ihre Firma oder Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung zu benennen. Die Entscheidung für das Wort ist oftmals wegweisend - und kräftezehrend. Der nächste Schritt wird in vielen Fällen die Gestaltung eines aussagekräftigen Logos „um das Wort herum“ sein. Viele meiner Mandanten melden in einem solchen Falle nur das Logo an, auch um die zusätzlichen Kosten für eine Wortmarken-Anmeldung zu sparen. „Das Wort ist ja in der Wort-/Bildmarke mit geschützt“ höre ich oft.

Das ist nicht immer richtig und vor allem nicht immer der richtige Weg!

Die Wechselwirkung zwischen Wort- und Bildbestandteil – Der Schutzumfang der Wort-/Bildmarke

Sie müssen wissen, dass der Schutzumfang einer Wort-/Bildmarke sich auf die konkrete grafische Gestaltung beschränkt. Das ist nicht wenig, denn die grafische Gestaltung macht Ihr Logo aus. Allerdings bedeutet es auch, dass der Wortbestandteil nicht unabhängig von den grafischen Elementen geschützt ist. Die Wort- und Bildbestandteile stehen markenrechtlich gesehen in einer Wechselwirkung zueinander, das eine geht nicht ohne das andere. Einmal angenommen, Ihr Markenwort ist für sich genommen nicht unterscheidungskräftig und damit nicht eintragungsfähig, weil es die beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen unmittelbar beschreibt. Damit die Wort-/Bildmarke (mit diesem Wort) eintragungsfähig ist, muss der Bildbestandteil für Unterscheidungskraft sorgen: er muss so kennzeichnungskräftig sein und sich von üblichen Gestaltungen so sehr abheben, dass das Logo allein aufgrund dieses Bestandteils insgesamt unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig ist. Ist dies nicht der Fall und die grafische Darstellung erschöpft sich in üblichen oder rein beschreibenden Grafiken, wird die Anmeldung aller Voraussicht nach zurückgewiesen.

Selbst wenn es die so gestaltete Wort-/Bildmarke ins Register schafft, erlangen Sie dadurch keinen Schutz für den Wortbestandteil „durch die Hintertür“. Gestützt auf die Wort-/Bildmarke ist ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Verwendung des identischen, aber beschreibenden Wortbestandteils kaum möglich.

Schutzumfang der Wortmarke: Ganz ohne Wechselwirkung

„Markenrechtlicher Schutz Ihres Logos ist gut. Denken Sie aber auch daran, Ihr kennzeichnungskräftiges Markenwort separat anzumelden. Eine Wortmarke bietet Ihnen den größten Schutzumfang.“
Judith Hesse

Der Schutzumfang einer Wortmarke geht im Gegensatz zur Wort-/Bildmarke deutlich weiter: Mit der Wortmarke ist Ihr Wort unabhängig von einer grafischen Darstellung, unterschiedlichen Schriftarten, Schreibweisen, Schriftgrößen oder ähnlichem geschützt. Und nicht nur das: Durch die Wortmarke ist auch die Aussprache und Bedeutung des Wortes gegen identische oder verwechslungsfähig ähnliche Verwendungen geschützt. Und das ganz unabhängig von einem möglichem Re-Branding oder neuen Tendenzen der „Marken-Mode“. Weitgehender geht Markenschutz kaum.

Wegweisend für Ihre Strategie?

Für einen umfassenden Schutz sollten Sie sich alle unterscheidungskräftigen und für die Verwendung auch wirklich geplanten Elemente schützen lassen: Beginnend mit der Wortmarke, kann zusätzlich auch die Anmeldung des Logos und ggf. auch der im Logo verwendeten, unterscheidungskräftigen Bildbestandteile angezeigt sein, um den bestmöglichen Schutz Ihrer Zeichen zu gewährleisten.

So führt Strategie zum Erfolg.

Auf diesem Weg unterstütze ich Sie gerne! Gemeinsam evaluieren wir, welche Zeichen schutzfähig und welche Zeichen angemeldet werden sollten. Melden Sie sich.

2021, Markenrecht

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