Rechtsberatung Rund um Markenrecht | Blog |
Negative Kommentare löschen lassen – Rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei Hasskommentaren, Falschbehauptungen und schlechten Bewertungen im Internet
Kommentare und Bewertungen im Internet und auf Sozialen Medien haben eine zunehmende Bedeutung für die Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Doch wie kann man juristisch gegen Falschbehauptungen im Internet vorgehen? Und wann kann man einen Kommentar löschen lassen?
Eine Umfrage im Auftrag der Bitkom bestätigt, was viele E-Commerce-Manager schon längere Zeit vermutet haben: „Kundenbewertungen sind das wichtigste Entscheidungskriterium beim Einkauf im Internet.“ Doch nicht nur Kundenbewertungen in Online Shops, sondern auch Kommentare in Sozialen Medien können sich auf den Erfolg von Unternehmen in ganz erheblichem Maße auswirken. Shitstorms können Unternehmen aber auch Privatpersonen langfristig erheblichen Schaden zufügen. Diese wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Kommentaren in Sozialen Medien wirft natürlich auch juristische Fragen auf: Wie kann man sich gegen negative Online-Bewertungen wehren und was kann man gegen Falschbehauptungen und Hasskommentare tun?
„Anmeldestrategie: Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder beides?“
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder ein Produkt auf den Markt bringen, sollten Sie frühzeitig daran denken, sich Ihr Logo oder Ihren Produkt-/Firmennamen als Marke schützen zu lassen. Aber ist es wirklich ein „entweder - oder“? Oder sollten Sie gleich beide Zeichen anmelden?
Bübchen gegen Nivea: Der Kampf ums (baby)blau
Der Markt rund um (Kinder)Pflegeprodukte ist ein Millionengeschäft. Nicht verwunderlich, dass die Wettbewerber ihre Marktposition in diesem Bereich so gut wie möglich schützen wollen. Von besonderem Interesse ist das Produktdesign. Denn das Design erreicht den Kunden unmittelbar: der Griff zu dem einen oder dem anderen Produkt hängt häufig ganz maßgeblich von der Produktgestaltung ab.
„Priorität“ im Markenrecht: Was ist das eigentlich?
Die Priorität ist im Markenrecht von besonderer Bedeutung. Dahinter steckt nicht mehr und nicht weniger als der Grundsatz: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Übertragen auf das Markenrecht bedeutet das: Die (prioritäts)ältere Marke hat Vorrang gegenüber der (prioritäts)jüngeren Marke. Der Zeitrang ist entscheidend!